Jod ist ein Spurenelement, das von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Zusammenhang mit der kognitiven Funktion wissenschaftlich bewertet wurde. Die folgende Angabe ist gemäß EU-Recht zugelassen.
„Jod trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei.“
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Zum LeitfadenDer folgende Mineralstoff verfügt über eine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe der Europäischen Union.
Jod ist ein Spurenelement, das im menschlichen Körper an verschiedenen biologischen Prozessen beteiligt ist. Die EFSA hat die folgende Angabe zugelassen:
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Jod kommt natürlicherweise in Seefisch, Meeresfrüchten, Algen und jodiertem Speisesalz vor. Die empfohlene tägliche Zufuhr variiert je nach Alter und Lebenssituation.
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012
Alle auf dieser Seite genannten gesundheitsbezogenen Angaben basieren auf der Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Diese Verordnung legt fest, welche Angaben über Lebensmittel in der Europäischen Union zulässig sind.
Die zugelassenen Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Grundlage wissenschaftlicher Nachweise bewertet. Nur Angaben, die diesen Bewertungsprozess bestanden haben, dürfen verwendet werden.
Wir geben ausschließlich zugelassene Angaben wieder und ergänzen diese nicht durch eigene Bewertungen oder Interpretationen. Die hier bereitgestellten Informationen dienen der sachlichen Aufklärung.
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